Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Me-Too-Verstöße →
  • Machmissbrauch (  Manipulation und Druck,  Vergeltung,  Schaffung eines feindseligen Arbeitsumfeldes,  Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen,  Diskriminierung und Ungleichbehandlung etc. )
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ( Unerwünschte sexuelle Annäherungen,  Anzügliche Witze oder Bemerkungen,  Berührungen ohne Zustimmung etc. )
  • Diskriminierung

Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Straftaten anzeigen, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Beispiele:
  • Bestechung,
  • (Subventions-)Betrug,
  • Unterschlagung,
  • Diebstahl/Unterschlagung,
  • Manipulation von Unternehmensunterlagen/-büchern,
  • Sexualdelikte (z.B. sexuelle Belästigung),
  • Umweltdelikte oder Umweltschäden (z. B. illegale Abfallentsorgung),
  • Steuerhinterziehung.
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.