Sie befinden sich auf der Startseite des elektronischen Hinweisgebersystems der Hochschule für Musik Detmold.
Wir haben die PARK Compliance Services GmbH, dort Frau Rechtsanwältin Carolin Püschel sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Vertrauensanwälten beauftragt.
Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) erhalten.
Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, geht dieser direkt und ausschließlich bei Frau Carolin Püschel und Herrn Dr. Tobias Eggers ein.
Wie das System Sie schützt:
- Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
- Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?
Diese Meldestelle ist für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG zuständig, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.
Me-Too-Vorfälle bezeichnen Verstöße gegen unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz. Diese können unter "Me-Too-Verstöße" gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Meldungen das HinSchG und dessen gesetzlichen Schutzwirkungen (z.B. Vertraulichkeit) keine Anwendung finden. Wir als Hochschule verpflichten uns jedoch, hinweisgebende Personen auch bei diesen Meldungen umfangreich zu schützen.
Me-Too-Vorfälle bezeichnen Verstöße gegen unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz. Diese können unter "Me-Too-Verstöße" gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Meldungen das HinSchG und dessen gesetzlichen Schutzwirkungen (z.B. Vertraulichkeit) keine Anwendung finden. Wir als Hochschule verpflichten uns jedoch, hinweisgebende Personen auch bei diesen Meldungen umfangreich zu schützen.
Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie in dem auf der folgenden Seite enthaltenen Formular bitte die Kategorie "Sonstige Verstöße nach § 2 HinSchG" aus.
Sollte Ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.
Externe Meldestellen
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Hochschule für Musik Detmold abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
Externe Meldestellen
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Hochschule für Musik Detmold abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht: